Seit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes besteht die Pflicht zur ordnungsgemäßen, schadlosen sowie möglichst hochwertigen Verwertung von unbelastetem Boden und Bauschutt. Diese Pflicht liegt beim Erzeuger/Besitzer dieser „Abfälle zur Verwertung“. Er kann sich dazu geeigneter Firmen bedienen, die im Entsorgungsbereich tätig sind, bleibt aber für die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung selbst verantwortlich.
Wichtig für eine Verwertung von Boden und Bauschutt ist allerdings, dass sowohl Boden als auch Bauschutt sauber sind und keine Fremdstoffe enthalten. Das Material muss also frei sein von Wurzelwerk, Ästen, Gips und Gipsbaustoffen, Holz, Eisen oder gar Abfällen. Die Sortierung und saubere Trennung des angefallenen Materials bewirkt Kosteneinsparungen bei der Abgabe zur Verwertung.
Kleinmengen Bauschutt bis zu 1.000 Liter (1 m³) werden auf dem Wertstoffhof gegen Entgelt kostenpflichtig angenommen.
Bauschutt | Mindestgebühr | 1,00 € |
101 – 250 L | 2,50 € | |
251 – 500 L | 5,00 € | |
501 – 1.000 L | 10,00 € |
Die Boden-, Bauschutt- und Bauteilbörse NRW bietet mit dem Abfall-Online-Informationssystem „www.alois-info.de“ eine Online-Plattform für Boden, Bauschutt und Baustoffe/-teile an; allerdings eher nicht für kleine Mengen.
Böden und Bauschutt können auch zur Zentraldeponie Altenberge geliefert und dort gegen Entgelt abgegeben werden.
In Rheine und Umgebung gibt es Firmen, die kostenpflichtig Böden und Bauschutt annehmen und wieder verwerten. Deren und weitere Adressen können bei der Abfallberatung erfragt werden und sind auch im Internet erhältlich unter „http://www.abfall-nrw.de/aida/reports/snapshots/atlas/2007/aufbereitungs_und_sortieranlagen.htm“
In Rheine sind selbstverständlich auch Container-/Entsorgungsfirmen ansässig, die kostenpflichtig Container für Boden und/oder Bauschutt zur Verfügung stellen.