Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen dürfen auf keinen Fall in den Hausmüll/Restmüll
Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren enthalten kleine Mengen Quecksilber und dürfen am Ende ihres Lebens nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen nach dem Elektrogerätegesetz getrennt gesammelt und umweltgerecht verwertet werden. Viele Verbraucher stehen aber vor der Frage:
Wohin mit den alten Stromsparern?
Als Rückgabemöglichkeit für private Haushalte steht in Rheine der Wertstoffhof der Technischen Betriebe Rheine bereit, um alte Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen ordnungsgemäß anzunehmen.
Bislang werden bundesweit weniger als vier von zehn dieser alten Leuchtmittel ordnungsgemäß gesammelt und verwertet. Im Jahr 2008 gingen in Deutschland ca. 180 Millionen energiesparende Gasentladungslampen über die Ladentheke. 120 Millionen ausgediente Energiesparlampen fielen im Jahr 2008 in Deutschland zur Entsorgung an. Davon wurden insgesamt nur 41,5 Millionen (35 Prozent) getrennt gesammelt und umweltgerecht verwertet (2007 sogar nur 31 Prozent).
Durch den konsequenten Austausch der ineffizienten Glühbirnen gegen stromsparende Energiesparlampen kann nach Angabe der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) eine vierköpfige Familie jährlich 78 Euro einsparen und dabei klimaschädliche CO2-Emissionen reduzieren. Der Austausch einer einzigen 60-Watt Glühlampe gegen eine gleich helle 11-Watt Energiesparlampe spart jährlich rund 30 Kilogramm CO2 ein.
Weltweit favorisieren die Verbraucher gänzlich unterschiedliche Formen und Lichtqualitäten. Während hierzulande wärmere Lichtfarben bevorzugt werden, sind in den Ländern Südeuropas und Asiens mit ihrem wärmeren Klima kühlere Lichtfarben zwischen 4.000 und 6.000 Kelvin die Favoriten. Denn wie warm oder kalt das Licht ist, hängt von der Farbtemperatur ab. Und die wird in Kelvin gemessen. Das gewohnte warmweiße Licht der Glühlampe entspricht 2.700 Kelvin. Auf diese Angabe sollten Verbraucher bei der Wahl der Lichtfarbe achten und darauf, dass in einem Wohnraum nur eine Lichtfarbe vorherrscht.
In den kommenden Jahren werden immer mehr Energiesparlampen entsorgt werden müssen. Denn am 1. September 2009 trat die erste Stufe des sogenannten Glühlampenverbotes, also des schrittweisen Verbots ineffiziente Haushaltslampen in Verkehr zu bringen, in Kraft: Seitdem dürfen keine matten Glühbirnen sowie keine klaren Glühbirnen ab 80 Watt mehr verkauft werden. Für klare Glühbirnen über 65 Watt gilt das Verkaufsverbot seit dem 1. September 2010. Ein Jahr später sank die Grenze auf 45 Watt und für alle klaren Glühbirnen über 10 Watt gilt das Verkaufsverbot seit dem 1. September 2012. Restbestände im Handel dürfen noch verkauft werden. Ausgenommen von der EU-Regelung sind Speziallampen, wie z. B. Reflektorlampen, farbige Lampen, Backofenlampen.