Unterhaltung der Straßenbäume und städtischen Baumbestände
Im Stadtgebiet gibt es städtische Bäume in Parkanlagen, im Straßenbegleitgrün, an Schulhöfen und Spielplätzen. Die Kontrolle, die Pflege sowie die Verkehrssicherung wird von den Technischen Betrieben durchgeführt.
Baumschutzsatzung
Die Baumschutzsatzung schützt Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm, sofern diese innerhalb bebauter Ortsteile oder im Geltungsbereich von Bebauungsplänen der Stadt Rheine stehen.
Bäume sorgen nicht nur für ein schöneres Landschaftsbild, sondern wehren auch schädliche Einwirkungen ab und sorgen somit für ein besseres Stadtklima. Bäume sind für unsere Gesundheit wichtig und müssen deshalb geschützt werden.
Die Baumschutzsatzung sieht vor, dass Bäume nicht entfernt, nicht beschädigt oder wesentlich im Aufbau verändert werden dürfen. Der Wurzel- und Kronenbereich ist laut Satzung ebenfalls zu schützen.
Nicht unter diese Satzung fallen sämtliche Nadelbäume, Birken und Pappeln sowie Obstbäume, mit Ausnahme von Walnussbäumen und Esskastanien.
Baumschutzsatzung 2002 (PDF, 26 KByte)
Erteilung von Fällgenehmigungen
Soll eine Fällgenehmigung erteilt werden, ist in der Regel eine Ersatzbepflanzung erforderlich.
Das Antrags- und Genehmigungsverfahren ist für den Antragsteller kostenlos.
Befreiung von der Baumschutzsatzung (PDF, 1.017 KByte)
Erklärung der Ersatzanpflanzung (PDF, 661 KByte)
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