Sehen Sie dazu unseren Informationsfilm Rückstausicherung und Überflutungsschutz
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Zweimal im Jahr wird in Rheine eine kostenlose Sammlung von Baum- und Strauchschnitt durchgeführt.
Alle Rheiner Bürger, die eine angemeldete Biotonne haben, können dann zu den angegebenen Terminen kostenfrei sperrigen Baum- und Strauchschnitt gebündelt zu Abholung an die Straße legen.
Der Abfuhrkalender 2021 für die Müllabfuhr wird bis spätestens Ende Dezember 2020 durch die Post an alle Haushalte verteilt.
Der persönliche Abfuhrkalender steht bereits ab dem 16.12.2020 als Download zur Verfügung:
www.technische-betriebe-rheine.de.
Es besteht auch die Möglichkeit, die kostenlose Abfall App zu nutzen und sich bequem an den nächsten Abholtermin erinnern lassen.
Wer Anfang Januar noch keinen Kalender im Briefkasten hat, erhält diesen ab 7. Januar 2021 an folgenden Ausgabestellen:
Weitere Infos: ☎ 05971 9548-716.
Am 11. September 2020 öffnen die Technischen Betriebe Rheine AöR wieder die aufgrund von Corona geschlossene Wertstoffannahmestelle an der Moorstraße in Mesum. Auch der Wertstoffhof geht im September wieder in den regulären Betrieb über.
Die Abfallentsorgung und die Stadtreinigung dienen der Aufrechterhaltung der Hygiene und sind wesentliche Bestandteile der Daseinsvorsorge. In Pandemiezeiten ist deren Aufrechterhaltung daher wichtiger denn je.
Derzeit ist die Mannschaftsstärke bei der Müllabfuhr und den Stadtreinigern der Technischen Betriebe Rheine noch nicht durch Erkrankungen oder Quarantäne eingeschränkt. Das kann sich jedoch jederzeit ändern. Hinzu kommt, dass die Abfallmengen aus Privathaushalten, dadurch, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger derzeit zu Hause aufhalten, erheblich zunehmen werden. Die Technischen Betriebe bitten deshalb, Abfall zu vermeiden, wo es geht und Entrümpelungen sowie den Frühjahrsputz zu verschieben. Zudem ist es gerade jetzt wichtig, dass einige grundlegende Verhaltensregeln im Umgang mit Abfällen eingehalten werden.
Das Risiko einer Übertragung von Corona über Haushaltsabfälle wird nach bisherigem Wissensstand als gering eingestuft; dennoch sind einige Vorsorgemaßnahmen zu treffen, Insbesondere bei Abfällen aus Haushalten von erkrankten, infizierten und in Quarantäne befindlichen Personen.
Hinweise zur ordnungsgemäßen Abfallentsorgung:
Wichtig:
Abfälle dürfen nicht im öffentlichen Straßenraum, auf Plätzen oder in der Natur abgelagert werden.