In der Stadt Rheine besteht hinsichtlich der Ableitung von Regen- und Schmutzwasser ein Anschluss- und Benutzungszwang. Der Anschluss an das städt. Kanalnetz ist anzeigepflichtig. Dieser Anschluss wird in Rheine über eine Erschließungsbestätigung geregelt. Gleichzeitig wird mit der Antragsbearbeitung die verkehrliche Erschließung geprüft. Antragsvordrucke sind bei der Stadt Rheine - Fachbereich Planen und Bauen - erhältlich.
Bevor private Bauaktivitäten in den neuen Baugebieten – Bebauung der Hausgrundstücke – starten können, werden seitens der Stadt Rheine die Kanalisation mit Hausanschlüssen und die Baustraßen erstellt.
Was muss ich mitbringen?
Der Erschließungsantrag muss enthalten:
- Antragsformular
- Lageplan im Maßstab 1:500
- Grundrisszeichungen der Geschosse und Schnitte M 1:100
- Hydrauliche Berechnungen der Rohrlteitungen für Mehrfamilienhäuser ab 4 Wohneinheiten.
Alle Unterlagen sind in 2-facher Ausfertigung einzureichen.
Download Erschließungsantrag (PDF, 89 KByte)
Welche Gebühren fallen an?
Die Kanalanschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren richten sich nach der städt. Beitrags- und Gebührensatzung. Die Bearbeitung des Erschließungsantrages ist in Rheine gebührenfrei.
Ansprechperson: | Telefon: | Email: |
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Herr Olaf Kunkemöller | 05971 9548 – 762 | olaf.kunkemoeller@tbrheine.de |
Dienstsitz: Nadorff Haus Bauteil I | ||
Matthiasstraße 22, 6. Obergeschoss | ||
Herr Jürgen Bröker | 05971 9548 – 763 | juergen.broeker@tbrheine.de |
Dienstsitz: Nadorff Haus Bauteil I | ||
Matthiasstraße 22, 6. Obergeschoss |